Formelle Planung
Flächennutzungsplan
Mit einem Flächennutzungsplan wird die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Städte und Gemeinde in den Grundzügen dargestellt. Dies erfolgt für das gesamte Gemeindegebiet.
Durch ein Änderungsverfahren gemäß § 2 BauGB kann der Flächennutzungsplan an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.
Bebauungsplan
Mit einem Bebauungsplan wird die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken innerhalb eines klar definierten Bereiches (Geltungsbereich) geregelt. Ein Bebauungsplan schafft Baurecht und wird als gemeindliche Satzung beschlossen.
Es gibt verschiedene Arten von Bebauungsplänen:
-Qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 (1) BauGB
- Einfacher Bebauungsplan gem. § 30 (3) BauGB
-Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12 BauGB) wird für ein konkretes Vorhaben innerhalb eines klar definierten Bereiches (Geltungsbereich) Planungsrecht geschaffen. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als gemeindliche Satzung beschlossen. Der Festsetzungskatalog ist gegenüber dem des Angebotsbebauungsplanes erweitert.
Bestandteile des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind:
Der Bebauungsplan, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie ein Durchführungsvertrag des Vorhabenträgers mit der Gemeinde, in dem weitere Details geregelt werden.
Örtliche Bauvorschriften
Bei einer örtlichen Bauvorschrift handelt es sich um eine gemeindliche Gestaltungssatzung, die für einen klar definierten Bereich beispielsweise Aussagen über die Fassadengestaltung oder Dachgestaltung trifft.
Rechtsgrundlage für örtliche Bauvorschriften sind die jeweiligen Landesbauordnungen (in Niedersachsen die Niedersächsische Bauordnung).
Örtliche Bauvorschriften werden häufig in Kombination mit einem Bebauungsplan erlassen, können aber auch als eigenständige Satzungen erlassen werden.
Sonstige städtebauliche Satzungen
Im Baugesetzbuch sind neben dem Bebauungsplan weitere städtebauliche Satzungen aufgeführt. Hierunter fallen beispielsweise die
- Satzungen nach § 34 (4) BauGB (Abrundungssatzung, bzw. Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen),
- Satzungen, die der Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen dienen (§ 22 BauGB),
- Satzungen zur Anwendung eines besonderen Vorkaufsrechts (§ 25 BauGB)
- Satzungen zur Sicherung der Bauleitplanung (Veränderungssperre gem. § 14 BauGB)
- Außenbereichssatzung gem. § 35 (6) BauGB
- Sanierungssatzung gem. § 142 BauGB