Unsere Leistungen im Überblick

 

 

 

 

Formelle Planung

Flächennutzungsplan

Mit einem Flächennutzungsplan wird die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Städte und Gemeinde in den Grundzügen dargestellt. Dies erfolgt für das gesamte Gemeindegebiet. 

Durch ein Änderungsverfahren gemäß § 2 BauGB kann der Flächennutzungsplan an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.

 

 

Bebauungsplan

Mit einem Bebauungsplan wird die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken innerhalb eines klar definierten Bereiches (Geltungsbereich) geregelt. Ein Bebauungsplan schafft Baurecht und wird als gemeindliche Satzung beschlossen.

Es gibt verschiedene Arten von Bebauungsplänen:

-Qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 (1) BauGB

- Einfacher Bebauungsplan gem. § 30 (3) BauGB

-Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB

- Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB

 

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12 BauGB) wird für ein konkretes Vorhaben innerhalb eines klar definierten Bereiches (Geltungsbereich) Planungsrecht geschaffen. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als gemeindliche Satzung beschlossen. Der Festsetzungskatalog ist gegenüber dem des Angebotsbebauungsplanes erweitert.

Bestandteile des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind:

Der Bebauungsplan, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie ein Durchführungsvertrag des Vorhabenträgers mit der Gemeinde, in dem weitere Details geregelt werden.

Örtliche Bauvorschriften

Bei einer örtlichen Bauvorschrift handelt es sich um eine gemeindliche Gestaltungssatzung, die für einen klar definierten Bereich beispielsweise Aussagen über die Fassadengestaltung oder Dachgestaltung trifft.

Rechtsgrundlage für örtliche Bauvorschriften sind die jeweiligen Landesbauordnungen (in Niedersachsen die Niedersächsische Bauordnung).

Örtliche Bauvorschriften werden häufig in Kombination mit einem Bebauungsplan erlassen, können aber auch als eigenständige Satzungen erlassen werden.

 

Sonstige städtebauliche Satzungen

Im Baugesetzbuch sind neben dem Bebauungsplan weitere städtebauliche Satzungen aufgeführt. Hierunter fallen beispielsweise die

- Satzungen nach § 34 (4) BauGB (Abrundungssatzung, bzw. Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen),

- Satzungen, die der Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen dienen (§ 22 BauGB),

- Satzungen zur Anwendung eines besonderen Vorkaufsrechts (§ 25 BauGB)

- Satzungen zur Sicherung der Bauleitplanung (Veränderungssperre gem. § 14 BauGB)  

- Außenbereichssatzung gem. § 35 (6) BauGB

- Sanierungssatzung gem. § 142 BauGB

Informelle Planung

Städtebauliche Rahmenplanung | Städtebaulicher Entwurf

Mit einer städtebaulichen Rahmenplanung und einem städtebaulichen Entwurf werden Entwicklungsziele für eine Fläche innerhalb einer Gemeinde graphisch und in einem Bericht definiert. Der städtebauliche Rahmenplan ist in seinem Maßstab häufig größer als der eines städtebaulichen Entwurfs.

In der Regel werden für Bebauungspläne zunächst städtebauliche Entwürfe erarbeitet, die die beabsichtigten Gestaltungs- und Funktionszusammenhänge sowie die Baustruktur und andere Themenbereiche auf dieser informellen Planungsebene aufzeigen.

Grün- und Freiraumplanung

Stadt- und Dorfgrün ist wichtig für die Lebensqualität in Städten und Dörfern. Wir entwickeln mit den jeweils betroffenen Nutzergruppen Konzepte, wie öffentliche Grünflächen gestaltet und genutzt werden sollen.

Ausgeführte Beispiele sind der Bürgerpark zwischen der Bestandsbebauung Winsener Baum und dem Neubaugebiet Winsener Wiesen in Winsen (Luhe), Die Gartengestaltung des Haus des Gastes in Salzhausen, der Bürgerpark mit Skulpturenpfad, Aussichtsturm und Waldbühne in Salzhausen, der Schulhof der neuen Grundschule in Embsen etc.

Entwicklungsplanung

Mit einem Stadtentwicklungs- oder Gemeindeentwicklungsplan wird sowohl zeichnerisch als auch textlich dargestellt, wie sich eine Stadt oder Gemeinde zukünftig entwickeln soll. Diese Planungen erfolgen in der Regel unter einem partizipativen Ansatz mit den Bürgerinnen und Bürgern.

 

Der ganzheitliche Ansatz umfasst in der Regel die Handlungsfelder Räumliche Entwicklung (Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft etc.), Infrastruktur, Daseinsvorsorge,  Demographie, Klimaschutz, Natur und Landschaft, Verkehr etc.

Dorfentwicklung

Das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen zielt darauf ab, Dorfregionen in ihren Veränderungsprozessen nachhaltig zu unterstützen, indem insbesondere in den Handlungsfeldern Klimaschutz- und Klimafolgeanpassungen, Demographische Entwicklung aber auch Baukultur und Infrastruktur eine Vielzahl von Projekten gefördert werden. Fördermittel können sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und sonstige Institutionen in Anspruch nehmen.

Voraussetzung ist die Aufnahme der Dorfregion in das Programm und die Erarbeitung eines Dorfentwicklungsplanes mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. 

Zur Zeit betreuen wir die Dorfregion Winsener Marsch mit Hoopte, Stöckte, Laßrönne und Tönnhausen, die Dorfregion Gellersen mit Dachtmissen, Kirchgellersen und Westergellersen, die Dorfregion MRV mit Mechtersen, Radbruch und Vögelsen sowie die Einzeldörfer Heiligenthal und Marxen in ihren Planungs- und Veränderungsprozessen.

 

 

Stadtsanierung 

Voraussetzung zur Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm sind u.a. eine Vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 BauGB, ob städtebauliche Mißstände in einem möglichen Sanierungsgebiet vorliegen sowie in der Regel ein Rahmenplan, der die beabsichtigten Sanierungsziele zeichnerisch und textlich darlegt.

 

Weiterhin ist in der Regel die Vereinbarkeit der Sanierungsziele mit einem vorhandenen oder parallel zu erarbeitenden integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept nachzuweisen.

 

Wir haben u.a. für die Stadt Lüneburg die vorbereitenden Untersuchungen für die Sanierungsgebiete "Wasserviertel" und "Frommestraße" sowie die jeweilige Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und Erstellung der Rahmenpläne erarbeitet.

 

Objektplanung

Im Rahmen der Objektplanung werden einzelne Objekte detailliert durchgeplant. Hierbei ist die sinnvolle Einbindung des Objektes in das Gesamtgefüge von hoher Bedeutung.

Wir übernehmen hier je nach Größe des Vorhabens sämtliche Leistungen (vom Vorentwurf bis zur Ausführung) oder arbeiten bei größeren Objekten und Maßnahmen mit verschiedenen Ingenieursbüros zusammen.

Beispiele für von uns geplante und ausgeführte Baumaßnahmen in diesem Bereich sind Spielplätze, Platzgestaltungen, Straßenraumgestaltung, aber auch Buswartehäuschen, Naturbeobachtungsstationen etc.

 

Sonstige Leistungen

Planungsrechtliche Beratung und gutachterliche Stellungnahmen

Workshops, Moderation und Wettbewerbe

Fachvorträge

Druckversion | Sitemap
© Frank Patt